Garantie
1. Dauer und Beginn der GARANTIE
Die GARANTIE hat eine Gültigkeit von 24 Monaten, welche ab dem Datum des Erwerbs von Seiten des Endverbrauchers (KAUFER) vom WIEDERVERKÄUFER wirksam ist. Das Kaufdatum muss, im Fall eines Garantie-Anspruchs, durch ein gültiges steuerliches Dokument bewiesen werden.
Füllen Sie innerhalb 15 Tage nach Erwerb beide Abschnitte A und B wie erwünscht aus und senden Sie den Abschnitt B an den HERSTELLER.
2. Inhalt und Garantieumfang
Während der GARANTIEFRIST werden die vom HERSTELLER anerkannten Fabrikfehler mittels Reparatur und/oder Austausch der defekten Teile entfernt. In diesem Falle liegen zu Lasten des HERSTELLERS nur die Kosten der Ersatzteile; die Spesen und Transportrisiken, die Kosten der Arbeitskraft und die bezüglich der Abnahme und erneuten Installation des GERÄTS liegen vollkommen zu Lasten des KÄUFERS.
Jeglicher eventueller Antrag an Schadensersatz des KÄUFERS wird nur dann anerkannt, wenn eine objektive Verantwortung des HERSTELLERS bewiesen wird. Eventuelle Schäden an Dinge, Tiere und/oder Personen, welche von einem unangemessenen Gebrauch des GERÄTS herrühren, sind ausdrücklich von der GARANTIE ausgeschlossen. Falls der Hersteller Änderungen und/oder Verbesserungen an defekten GERÄTEN in GARANTIE durchführen sollte, ist dieser nicht verpflichtet auch an vorher gekauften und korrekt funktionierenden GERÄTEN in GARANTIE Hand anzulegen, außer wenn bewiesen wird, dass dessen korrekter Gebrauch ernsthaft die Gesundheit des Gebrauchers und/oder die Unversehrtheit des Installationsorts beinträchtigen könnte.
3. Bedingungen in bezug auf die Gültigkeit der GARANTIE
Die GARANTIE ist unter den folgenden Bedingungen gültig:
- eventuelle Funktionsstörungen des GERÄTS wurden dem HERSTELLER vom Käufer pünktlich und schriftlich mitgeteilt; das bedeutet innerhalb und nicht nach 5 (fünf) Tagen ab deren Auftreten;
- das Datenschild auf dem GERÄT ist unversehrt und leserlich;
- das Garantiesiegel und die Seriennummer wurden nicht abgenommen oder entstellt;
- es wurden vorher die nötigen elektrischen Kennzeichen der äußeren Anlage überprüft und jegliche Umsicht sowie alle nötigen Schutzmaßnahmen, sowohl bei der Installation als auch beim Gebrauch des GERÄTS, wurden in Übereinstimmung mit den Normen zur Unfallsvorbeugung getroffen;
- der vollständig ausgefüllte Abschnitt B der vorliegenden Bescheinigung wurde nach dem Kauf des GERÄTS pünktlich (siehe vorhergehenden Punkt 1.) dem HERSTELLER zugesendet.
4. Einschränkung
Die GARANTIE ist nur in den Staaten gültig, in denen das GERÄT zugelassen wurde.
Die GARATIE ist nur für den originalen Käufer gültig und ist nicht übertragbar.
Schäden durch äußere Faktoren, welche nicht direkt vom GERÄT abhängen, sind nicht von der Garantie abgedeckt, wie zum Beispiel:
- zufällige Ursachen, Naturkräfte, Überspannungen des Stromnetzes;
- Unfälle (Fall, Schläge, Stöße, u.s.w…) beim Transport oder Auslieferung des GERÄTS;
- Aufbrechen, Änderungen oder Reparaturversuche am GERÄT, die nicht vom HERSTELLER autorisiert wurden;
- Sorglosigkeit, Nachlässigkeit des KÄUFERS;
- jeglicher unvorgesehener Gebrauch des GERÄTS.